Bestattung von Amts wegen

2. Mai 2023

Foto: Vivien Greve

Es kommt vor, dass es keine Angehörigen oder Freunde gibt, die sich um die Beerdigung kümmern möchten (oder müssen), und dass es keine entsprechende Vorsorge des Verstorbenen gibt. Dann erfolgt die Bestattung von Amts wegen durch das Ordnungsamt.

Grundsätzlich sind die Angehörigen zur Bestattung gesetzlich verpflichtet. Sie müssen sich um die Organisation kümmern und auch die Kosten übernehmen.
Angehörige im Sinne des Gesetzes sind Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern und volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder.

Mit der steigenden Lebenserwartung steigt somit auch die Wahrscheinlichkeit, dass es zum Todeszeitpunkt keine Angehörigen mehr gibt. Erst recht, wenn es keine Kinder oder Enkel gibt.

Gerade in dem Fall ist die Bestattungsvorsorge wichtig, weil mit ihr die Verantwortlichkeit auch an Nichtverwandte, bzw. direkt an uns  übergeben werden kann. Wir wissen dann, was getan werden soll und kümmern uns darum. Mit der Vorsorge ist auch das Finanzielle abgesichert, also, alles gut!

Wenn es keine Bestattungsvorsorge gibt, sieht das allerdings anders aus.

Verstirbt jemand allein Zuhause, verständigt die Polizei das Ordnungsamt. Das passiert auch, wenn jemand im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz stirbt und dort keine Angehörigen bekannt sind (oder der Bestatter der gerufen werden soll).

Das Ordnungsamt versucht dann Angehörige zu ermitteln. Dazu fragt es beim Melderegister und den Nachlassgerichten an.
Dazu bleibt aber nicht viel Zeit, denn nach dem Eintreten des Todes muss der Verstorbene binnen von 10 Tagen beigesetzt werden – so sieht es das Bestattungsgesetz in NRW vor.
Sollte sich in dieser Zeit kein Angehöriger finden, wird eine Bestattung von Amts wegen angeordnet, die sogenannte „Notbestattung“.
Dabei soll natürlich die Würde geachtet werden, erst recht im Hinblick auf Religion und Kultur, aber diese Bestattung soll auch kostengünstig sein.

Auch deswegen wird in der Regel eine Feuerbestattung angeordnet. Die Feuerbestattung ist eine günstge Bestattungsart, was für das Amt aber auch ein entscheidendes Kriterium ist: der Zeitdruck wird danach wesentlich geringer. Denn, die Asche muss nicht sofort beerdigt werden. So gewinnen die Ämter wertvolle Zeit, um evtl. noch Angehörige zu finden, vor der Beerdigung.

Sollten sich weiterhin keine Angehörigen finden lassen, wird die Asche nach einigen Wochen beigesetzt. Wie und wo genau diese Beisetzung (anonym, teil-anonym usw.) erfolgt, hängt von der Kommune ab und auch davon ob es z. B. Vereine oder Organisationen gibt, die sich daran beteiligen.

Manchmal erfahren Freunde und Bekannte von dem Todesfall durch Hörensagen. Manchmal ist es auch die Kirche, die den Tod bekannt gibt.
Es kommt aber auch vor, dass niemand mehr davon erfährt.

Allee Friedhof Essenberg, Foto: Thorsten Hemsteg

Eine ordnungsbehördliche Bestattung sichert eben die Einhaltung der Bestattungsgesetze, aber sie kann nicht ansatzweise das leisten, was wir gemeinhin alles im Rahmen einer Beerdigung tun. Logisch. Denn im Zweifel bleibt es dabei, dass sich keine Angehörigen finden und der Staat trägt die Kosten, wenn die Kosten nicht aus dem Vermögen des Verstorbenen gedeckt werden können.

Denken Sie deswegen bitte jetzt darüber nach, was Ihnen und Ihren Liebsten (das müssen ja nicht zwingend Verwandte sein) nach Ihrem Tod wichtig ist!

Vereinbaren Sie gerne mit uns einen unverbindlichen Beratungstermin!

Weitere Beiträge

Das Blumenband

Wir haben diesen schönen Sarg-Schmuck erstmals in den Niederlanden gesehen. Wir finden, dass es eine wirklich tolle Alternative zum klassischen Blumengesteck ist.Außerdem kann man das

Weiterlesen »
Kontaktbild-1.jpg

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail.

Kontakt

Bestattungen Bergermann

Hagenstraße 29
45894 Gelsenkirchen-Buer

T. 0209 31322

info@bestattungen-bergermann.de