
Die Tätigkeit als Bestatter ist in Deutschland aktuell nicht an spezifische Qualifikationen gebunden; lediglich eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich.
Diese fehlende Berufszugangsregelung und das Fehlen vorgeschriebener Ausbildungsstandards führen zu einer heterogenen Landschaft von Anbietern.
Unter dem Motto „gestorben wird immer“ zieht das Gewerbe neben aufrichtig hilfsbereiten Menschen auch Geschäftemacher an, die auf schnellen Profit spekulieren. Die Realität zeigt jedoch, dass eine seriöse und kompetente Ausübung des Bestatterberufs weit mehr erfordert.
Professionelle Bestatter verfügen über fundiertes Wissen bezüglich relevanter Gesetze, Vorschriften und Fristen. Sie sind im sensiblen Umgang mit Trauernden geschult, selbst in extremen Situationen wie nach Unfällen, Suiziden oder dem Tod eines Kindes. Ihr umfassendes Wissen über Bestattungskulturen und Rituale ermöglicht es ihnen, den Bedürfnissen verschiedenster Glaubensrichtungen und Traditionen gerecht zu werden. Zudem sind sie in der Lage, Infektionsrisiken zu erkennen und zu minimieren, beherrschen alle notwendigen handwerklichen Fähigkeiten und verfügen über ein starkes regionales Netzwerk, um nahezu jeden Wunsch erfüllen zu können.
Eine würdevolle Bestattung ist ein grundlegendes Menschenrecht. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bedarf es mehr als bloßen Organisationstalents, Hilfsbereitschaft oder unternehmerischen Geistes.
Wie erkennt man einen qualifizierten Bestatter? Achten Sie auf folgende Qualitätsmerkmale:
Die Ausbildung: Obwohl sie keine Pflicht ist, existieren fundierte Aus- und Weiterbildungsangebote im Bestattungsgewerbe.
Die anerkannten Berufsbezeichnungen sind „Bestattungsfachkraft“ und „Geprüfter Bestatter“. Beide sind handwerkliche Ausbildungen und ermöglichen eine spätere Meisterprüfung.
Die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft dauert drei Jahre und ist ideal für Berufseinsteiger.
Die Weiterbildung zum Geprüften Bestatter erfolgt berufsbegleitend (ca. ein Jahr) und setzt in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung voraus.
Geschützte Berufsbezeichnungen: Die Titel „Bestattungsfachkraft“ und „Geprüfter Bestatter“ sind rechtlich geschützt. Wer diese Titel trägt, verfügt nachweislich über die erforderlichen Fachkenntnisse und Fähigkeiten.
Der Bestattermeister: Bestattungsfachkräfte und Geprüfte Bestatter können nach bestandener Prüfung den Meisterbrief im Bestatterhandwerk erwerben. Der Bestattermeisterbrief stellt die höchste derzeit erreichbare Qualifikation in diesem Bereich dar und ist ebenfalls eine geschützte Bezeichnung.
Das Markenzeichen des Bundesverbandes:
Der Bundesverband der deutschen Bestatter e.V. vergibt ein Markenzeichen an ausgewählte und geprüfte Bestattungsunternehmen. Dieses Zeichen steht für Glaubwürdigkeit, Professionalität und Sicherheit und dient Ihnen als zuverlässiger Indikator für ein Bestattungsinstitut mit nachgewiesener fachlicher Kompetenz.
Eine Liste dieser Bestatter mit Umkreissuche finden Sie hier.
Abschließend noch ein wichtiger Hinweis:
Seien Sie vorsichtig bei auffallend günstigen Angeboten und nehmen Sie sich die Zeit für einen gründlichen Vergleich. Vertrauenswürdige Bestatter erstellen Ihnen jederzeit transparente und detaillierte Kostenaufstellungen, auch im Vorfeld einer Beauftragung.
Es kann hilfreich sein, im Bekannten- und Freundeskreis nach Empfehlungen und Erfahrungen zu fragen. Auch Online-Bewertungen, beispielsweise bei Google, können eine erste Orientierung bieten.
Das entscheidendste Kriterium ist jedoch Ihr persönliches Gefühl. Ein guter Bestatter nimmt sich ausreichend Zeit für Sie, beantwortet all Ihre Fragen umfassend und gibt Ihnen möglicherweise wertvolle Ratschläge und Unterstützung für die kommende Zeit.

Aktuell sind sowohl der Meisterbrief als auch die Ausbildung im Bestattungsgewerbe freiwillig. Wir unterstützen daher nachdrücklich die Kampagne „Ja! Zur Meisterpflicht“.
Denn was für traditionelle Handwerksberufe wie Bäcker, Friseure und Klempner selbstverständlich ist, fehlt im Bestatterhandwerk.
Der Berufsverband und seine Mitglieder setzen sich dafür ein, dass bei Neugründungen von Bestattungsunternehmen die Meisterpflicht eingeführt wird. Dies wäre ein entscheidender und wirksamer Schritt, um die notwendigen Qualifikationen für die würdevolle Durchführung von Bestattungen verbindlich zu machen.