Wie lange dauert es bis zur Beerdigung?

13. Februar 2025

Der Zeitpunkt der Beerdigung nach einem Todesfall hängt von den Bestattungsgesetzen, den Wünschen der Angehörigen sowie den verfügbaren Kapazitäten der beteiligten Personen und Einrichtungen ab.

Gesetzliche Fristen in NRW
Das Bestattungsgesetz (BestG NRW) regelt die Fristen im Umgang mit Verstorbenen, also auch in Gelsenkirchen.

Verstorbene dürfen bis zu 36 Stunden am Sterbeort verbleiben. Innerhalb dieser Frist müssen sie entweder zu uns gebracht oder in eine kühlende Räumlichkeit auf dem Friedhof überführt werden. Eine Todesbescheinigung, ausgestellt von einem Arzt, ist dafür erforderlich.

Die Art der Bestattung beeinflusst den weiteren zeitlichen Ablauf.

Erdbestattungen dürfen frühestens 24 Stunden nach dem Tod stattfinden, um sicherzustellen, dass der Tod tatsächlich eingetreten ist. In der Praxis erfordert die Organisation einer Beisetzung jedoch oft mehr Zeit, sodass die 24-Stunden-Regel selten kritisch wird. Wir benötigen in der Regel mindestens zwei Werktage zwischen dem ersten Gespräch und der Beisetzung.
Spätestens 10 Tage nach dem Tod muss die Erdbestattung erfolgen, wobei Sonn- und Feiertage mitgerechnet werden.

Das Gleiche gilt für den Einäscherungstermin bei einer Feuerbestattung (spätestens 10 Tage nach dem Tod), jedoch muss der Verstorbene im Krematorium von einem Amtsarzt begutachtet werden, was in der Regel unter der Woche geschieht. Dies kann die Zeit für die Verabschiedung oder Trauerfeier am Sarg verkürzen.

Die Beisetzung der Urne mit der Totenasche muss innerhalb von 6 Wochen nach der Kremation erfolgen. Dies ist oft ein Grund, sich für eine Feuerbestattung zu entscheiden, da sie mehr Zeit für die Organisation der Trauerfeier ermöglicht.

Die Zeitspanne zwischen unserem ersten Gespräch und dem frühestmöglichen Bestattungstermin beträgt bei einer Feuerbestattung etwa zwei Wochen.

Alle genannten Fristen beziehen sich auf den Zeitpunkt des Todes, mit Ausnahme der Frist für die Beisetzung der Urne.

Daher ist es wichtig, dass Sie sich so früh wie möglich nach Kenntnis des Todesfalls mit uns, Ihrem Bestatter, in Verbindung setzen. Wir sind jederzeit telefonisch erreichbar, und das Erstgespräch kann auch außerhalb unserer Bürozeiten in unserem Haus in Gelsenkirchen-Buer oder bei Ihnen zu Hause stattfinden.

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